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Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung

Seit dem 31.12.2019 ist die Aufwendung für energetische Gebäudesanierung unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt.

Gefördert werden sollen folgenden Maßnahmen:

1. Wärmedämmung von Wänden
2. Wärmedämmung von Dachflächen
3. Wärmedämmung von Geschossdecken
4. Erneuerung der Fenster oder Außentüren
5. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
6. Erneuerung der Heizungsanlage
7. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
8. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Diese Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Maßnahme/n von einem Fachunternehmen durchgeführt wurde.

Gern beraten wir Sie zu diesem Thema.

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Baugewerbe-Innung für den Kreis Herzogtum Lauenburg - Gewerke Zimmerer
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